Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 

BFSG – Vom Muss zur Chance für den Handel

Am 28. Juni 2025 war es so weit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat in Kraft. Ein etwas sperriger Name – aber ein Gesetz mit enormer Bedeutung: Für Menschen mit Behinderungen, für ältere Kundinnen und Kunden und ganz besonders für den Einzelhandel.

Denn Barrierefreiheit ist längst kein Randthema mehr. Sie wird zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor, der darüber entscheidet, wie zugänglich, nutzerfreundlich und zukunftsfähig Geschäfte, Geräte und digitale Angebote wirklich sind.

Woher kommt das Ganze?

Das BFSG hat die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act (EAA), in ein deutsches Gesetz umgesetzt. Diese Richtlinie verpflichtet übrigens alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, den Inhalt des EAA in nationales Recht zu überführen – mit dem Ergebnis, dass seit dem 28. Juni 2025 in jedem EU-Land ein eigenes „BFSG“ gilt.

Ziel ist es, in der gesamten EU den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen – insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – einheitlich barrierefrei zu gestalten.

Das zuständige Ministerium in Deutschland, das BMAS, formuliert klar:
„Ab dem 28. Juni 2025 müssen neue Geräte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein – sonst drohen Bußgelder!“

Je nach EU-Land und Art des Verstoßes reicht das Strafmaß von rund 5.000 Euro bis zu 900.000 Euro; in Irland können sogar Haftstrafen verhängt werden.

Was bedeutet das konkret?

Barrierefreiheit gemäß EAA und BFSG bedeutet: Selbstbedienungsterminals und digitale Services müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Das betrifft im Alltag unter anderem:

  • Online-Shops, Verkaufsportale und Apps
  • Geld- und Bezahlautomaten sowie digitale Fahrkartenautomaten
  • Bezahlterminals (EFT-Geräte) und interaktive Info-Kioske im Handel
  • Check-in-Automaten an Flughäfen oder auch Bestellterminals in der Systemgastronomie
  • Geräte wie PCs, Laptops, Smartphones oder E-Book-Reader

Im Kern geht es um Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Selbstbestimmtheit. Technisch geregelt wird dies durch die Norm EN 301 549, die Anforderungen wie Sprachausgabe, taktile Bedienelemente, visuelle Kontraste oder eine einfache Menüführung beschreibt.

Welchen Nutzen kann der Handel aus dem BFSG ziehen?

Natürlich ist das BFSG zunächst eine gesetzliche Verpflichtung. Doch für den Handel eröffnet sich daraus eine echte Chance, neue Kundengruppen zu erreichen – und die gesamte Kundenerfahrung zu verbessern.

Barrierefreie Geräte wie Self-Service-Terminals mit Sprachführung, klaren Strukturen und intuitiver Bedienung sorgen nicht nur für Inklusion, sondern machen den Einkauf für alle Kundinnen und Kunden einfacher und angenehmer.

Barrierefreie Online-Angebote werden besser gefunden, verständlicher genutzt und schaffen mehr Vertrauen – nicht nur bei Menschen mit Behinderungen, sondern auch bei älteren oder weniger digital-affinen Nutzerinnen und Nutzern.

Und wer frühzeitig handelt, positioniert sich als Vorreiter, bevor die Konkurrenz nachzieht.

Warum ein ganzheitlicher Ansatz zählt?

Echte Barrierefreiheit entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch das Denken in barrierefreien Customer Journeys – vom Online-Shop über das Kassenlayout bis hin zu Beschilderung, Checkout-Zone und Bezahlterminals.

Denn wer Kundinnen und Kunden mit Einschränkungen ausschließt, verzichtet stillschweigend auf eine Kaufkraft von über 100 Millionen Menschen in Europa.

Wer diese Menschen hingegen gezielt anspricht und einbindet, gewinnt loyale Kundschaft – und ein klares Plus im Markenimage.

Barrierefreiheit ist Zukunftsfähigkeit

Zugegeben: Der EAA und die daraus abgeleiteten nationalen Gesetze mögen auf den ersten Blick nach Bürokratie klingen. Tatsächlich aber sind sie Innovationstreiber.
Sie zeigen, dass Inklusion und Wirtschaftlichkeit sich nicht ausschließen – sondern gegenseitig verstärken.

Wer heute in barrierefreie Technik investiert,

  • macht seine Filialen zukunftssicher,
  • erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben,
  • sondern stärkt auch Marke, Vertrauen und Umsatz.

Denn Hand aufs Herz: Wenn ein System für Menschen mit Behinderungen gut funktioniert, dann funktioniert es für alle besser.

Mein Appell

Sehen wir das BFSG nicht als Pflicht, sondern als Einladung, den Handel menschlicher, moderner und inklusiver zu gestalten.

Denn Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor – sie ist ein Wettbewerbsvorteil.

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Möchten Sie mehr über BFSG und EAA erfahren? Rufen Sie mich an – ich freue mich auf das Gespräch.